DAMIT DIE FRAGE­ZEICHEN VERSCHWIN­DEN.

Wenn bei der Besetzung von Vakanzen in Ihrem Unternehmen Fragen auftauchen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind Ihnen bei jeder Frage gerne behilflich, also zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Personalberater und Recruiter helfen Ihnen jederzeit sehr gerne weiter. Häufig gestellte Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.

Es gibt noch Fragen:

WIR ANTWORTEN GERNE.

Die Kerndienstleistungen von Personaldienstleistern (PDL) sind qualifizierte Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung. Einerseits sucht ein PDL passende Kandidaten für Ihre offenen Vakanzen und bietet Ihnen die besten Talente an, andererseits sind professionelle PDL auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert und bieten Ihnen initiativ gut qualifizierte Kandidaten an. Die Personalvermittlung ist erfolgsorientiert und wird erst kostenpflichtig, wenn Sie den passenden Kandidaten tatsächlich einstellen.

Ein Personaldienstleister (PDL) ist wie Ihr verlängerter, externer Schreibtisch. Da ein professioneller Personaldienstleister fortlaufend Rekrutierungsgespräche führt, kann Ihre Vakanz wesentlich schneller geschlossen werden, als wenn Sie die Personalsuche neu beginnen. Mit der qualifizierten Arbeitnehmerüberlassung haben Sie kurze Kündigungsfristen (beim Tatenwerk eine Woche). Sollte ein Kandidat trotz intensiver Vorauswahl in der Praxis die Erwartungen nicht erfüllen, können Sie schnell und flexibel reagieren und wir zeigen Ihnen Alternativen auf. Die Personalvermittlung ist erfolgsorientiert und bis zum Abschluss eines Arbeitsvertrages kostenlos für Sie. Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da!

Tatenwerk ist kein Massenanbieter, der Ihnen beliebige Profile sendet. Von uns bekommen Sie immer passgenaue Profile, die Ihre Anforderungen erfüllen. Sie bekommen keinen Kandidatenvorschlag, ohne dass wir mit dem Kandidaten vorher über die Vakanz in Ihrem Haus gesprochen, den Entgeltrahmen abgestimmt und die Referenzen stichpunktartig überprüft haben. Wir begleiten Sie und den Kandidaten bis der Arbeitsvertrag unterzeichnet ist und, wenn gewünscht, auch darüber hinaus. Die Fluktuation der Kandidaten aus dem Tatenwerk ist dadurch deutlich geringer und die Mitarbeiterzufriedenheit bedeutend höher. Wir sind Personaler mit Herzblut. Ihr Erfolg ist unser Erfolg.

Im Rahmen der qualifizierten Arbeitnehmerüberlassung kalkulieren wir für die jeweilige Vakanz einen Stundenverrechnungssatz. Dieser Verrechnungssatz errechnet sich auf Basis der Qualifikation, der Berufserfahrung und der jeweiligen Marktsituation. Sie zahlen diesen Verrechnungssatz nur dann, wenn die Mitarbeiter auch tatsächlich bei Ihnen arbeiten. Alle „unproduktiven“ Stunden, wie Urlaub, Feiertage oder Krankheitstage, werden von uns bezahlt, jedoch nicht an unsere Kunden in Rechnung gestellt. Das Arbeitgeberrisiko liegt demnach bei uns und nicht bei Ihnen.

Bei der Personalvermittlung zahlen Sie eine einmalige, erfolgsorientierte Vermittlungsgebühr, wenn der Kandidat bei Ihnen einen Arbeitsvertrag abschließt. Verläuft die Suche erfolglos und es wird kein passender Kandidat gefunden – was beim Tatenwerk in der Regel nicht vorkommt – bleibt die Suche für Sie ohne Kosten. Im Erfolgsfall stellen wir 28% netto des zukünftigen Jahresgehaltes incl. aller Entgeltbestandteile in Rechnung.

Besser geht es nicht!

Da wir ständig qualifizierte Kandidaten suchen und jeden Tag viele Bewerbungsgespräche führen, haben wir Ihre Suche schon gestartet, bevor Sie uns anrufen. Für gängige Qualifikationen können wir innerhalb weniger Tage punktgenau Kandidatenvorschläge unterbreiten. Für komplexere Vakanzen, wie Bundestrainer oder Bundeskanzler, kann es auch mal ein paar Wochen dauern 😉

Tatenwerk ist spezialisiert auf Vakanzen in den Bereichen Finance & Accounting, Office & Management sowie Banking & Financial Service. Mit unserem Executive Search Team besetzen wir darüber hinaus auch qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus anderen Bereichen.

Tatenwerk ist der Spezialist für qualifizierte Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung im kaufmännischen Bereich. Auch Interimseinsätze von Freelancern managed das Tatenwerk für Sie professionell.

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (ANÜV) ist die vertragliche Basis für die Arbeitnehmerüberlassung. Hier haben der Gesetzgeber und die Tarifparteien einige Auflagen gelegt, die in dem Vertrag erfüllt sein müssen. Keine Sorge, hier haben wir viel Erfahrung und geprüfte Dokumente, die alle Auflagen erfüllen. Wir stellen Ihnen rechtzeitig vor jeder Überlassung den ANÜV zur Verfügung.

Unternehmen, die in Deutschland Personal nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überlassen möchten, benötigen eine Lizenz zur ANÜ. Diese Lizenz wird von der Agentur für Arbeit vergeben und überwacht. Zunächst erhält das Unternehmen eine befristete Lizenz für ein Jahr. Nach 3 Jahren Befristung und einer intensiven Abschlussprüfung kann das Unternehmen eine unbefristete Lizenz beantragen. Tatenwerk hat alle Überprüfungen mit Bravour bestanden und hat seit vielen Jahren eine unbefristete Lizenz.

Eine Übernahme aus der qualifizierten Arbeitnehmerüberlassung in ein Beschäftigungsverhältnis bei Ihnen ist ein großen Kompliment für die Kandidaten und uns. Dann passte der temporäre Mitarbeiter offensichtlich so gut, dass Sie diesen dauerhaft behalten und ihm ein Angebot für einen Arbeitsvertag in Ihrem Haus unterbreiten möchten. Dies ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Nach der maximalen Überlassungsdauer von 18 Monaten ist diese sogar ohne eine Personalvermittlungsgebühr möglich. Wenn Sie den Kandidaten früher übernehmen möchten haben wir in unseren AGB ein abgestuftes Honorarmodel festgelegt, wonach sich die Personalvermittlungsgebühr berechnet.

Es gibt zwei mögliche Tarifverträge, die in der Arbeitnehmerüberlassung Anwendung finden können. Dies sind die Verträge des BAP und der IGZ. Die Tarifwerke sind inhaltlich fast identisch, es gibt keine grundsätzlichen Abweichungen. Tatenwerk wendet den BAP Tarifvertrag an.