Seit dem 1. April 2017 regelt §1 Abs. 1b AÜG die Höchstüberlassungsdauer in der Arbeitnehmerüberlassung und setzt diese auf maximal 18 Monate fest.
Wir fragen uns in diesem Beitrag was es konkret bringen würde diese Regelung abzuschaffen und welche positiven Effekte es vermutlich sogar kurzfristig auf die deutsche Wirtschaft hätte. Über 50 Jahre…